


Telematikinfrastruktur: Datenautobahn für das Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander vernetzen. Die Online-Kommunikation der einzelnen Akteure – wie elektronische Arztbriefe oder Telekonsile – soll nur noch über die TI laufen.
Ein wesentliches Ziel ist es, medizinische Informationen, welche für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller und auch einfacher zur Verfügung zu haben. Oberste Priorität hat dabei die Datensicherheit.
Bestellfrist für Konnektoren wird um drei Monate verlängert
Praxen müssen bis Ende März alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur verbindlich bestellen, um keine Honorarkürzungen zu riskieren. Bis 30. Juni muss der Anschluss erfolgt sein. Über einen entsprechenden Antrag wird der Bundestag morgen entscheiden.
Nach Protesten der Ärzteschaft haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD ihren Antrag zur Verlängerung der Sanktionsfrist in letzter Minute geändert. Dieser sah zunächst vor, dass Praxen bis Jahresende die technische Ausstattung vertraglich vereinbaren müssen. Anderenfalls hätte ihnen ab Januar die Vergütung gekürzt werden müssen.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel begrüßt den Aufschub und stellte zugleich klar, dass es keinen Sinn ergebe, die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit Fristen und Sanktionsdrohungen zu belegen. Wenn die Industrie es nicht schaffe, die benötigten Geräte in der nötigen Menge zu liefern oder trotz Bestellung fristgerecht zu installieren, dann würden solche Vorgaben scheitern und Praxen überdies unverschuldet bestrafen.
Neuer Zeitplan
- Der TI Ready Check wird durch einen zertifizierten und geschulten Mitarbeiter ausgeführt
- Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen persönlichen Fahrplan zur TI Umstellung
- Sie kümmern Sich um Ihre Kernaufgaben wärend wir Sie Schritt für Schritt bei der TI Umstellung unterstützen
- Die Konnektoren sind in einem vor Einbruch zu schützenden Lagerbereich verschlossen zu lagern
- Warenannahme nur durch namentlich benannte Person mit PED Ausweis
- Jederzeit Informationspflicht über den Empfang sowie den Verbleib der Ware
- Praxis muss vorab über die Identität des Technikers informiert sein
- Techniker muss sich vor Beginn der Arbeit an der TI mit einem Lichtbildausweis authentifizieren
- Die Komponenten dürfen nur im Beisein des Arztes ausgepackt und anschließend entsiegelt werden
- Konnektor darf nur in einem Bereich verwendet werden, der vom physischen Zugriff unberechtigter Dritter geschützt ist
- Es dürfen nur autorisierte Personen physischen Zugriff zum Konnektor haben ( verschlossener Serverschrank, verschlossener Praxisraum, Kensington Lock)
- Regelmäßige Sichtkontrolle der Zugangsbeschränkungen ( Türschlösser, Einbruchspuren)
- Schutz der Praxisumgebung ( Alarmanlage, Sicherheitsschloss, Fenstergitter)
- In der Praxis sollte ein Verantwortlicher benannt werden, der regelmäßig die Sicherheitsmaßnahmen überprüft
- Wenn ein unbefugter Zugriff auf den Konnektor stattgefunden hat oder dieses gestohlen wurde, ist dies umgehend zu melden
- Besteht der Verdacht eines unbefugten Zugriffs, die Box ist aber nach Sicht Prüfung unversehrt, ist ein Neustart der Box zur Integritätsprüfung nötig
- Wurde der Konnektor manipuliert oder gestohlen, ist dies umgehend zu melden
Um die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste. Alle müssen von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein.
Ärzte und Psychotherapeuten wenden sich vor der Bestellung von Komponenten am besten zunächst an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Systembetreuer, da für den Anschluss an die TI auch das PVS angepasst werden muss.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich dazu unter Moderation des Bundesschiedsamtes auf eine Vereinbarung zur Finanzierung der TI geeinigt.


